Häufig gestellte Fragen:
Privathaftpflicht
Die private Haftpflichtversicherung ist eine der wichtigsten Versicherungen für Privatpersonen.
"Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet" (§ 823 BGB).
Die Gefahr, im täglichen Leben Schaden anzurichten, ist immer gegeben.
Die DIN-Norm empfiehlt eine Versicherungssumme von 10 Mio. €.
Wir empfehlen aktuell die Privathaftpflicht über ein spezielles Sonderkonzept der AIG zu versichern. Darin enthalten sind u.a. der Leistungspunkt Best-Leistung-Garantie.
Best-Leistung-Garantie
Wenn in einem Versicherungsvertrag eine Best-Leistung-Garantie vereinbart ist, übernimmt die Versicherung im Schadensfall den Schutz, der dem besten oder umfassendsten Angebot einer anderen Versicherung entspricht. Diese Garantie, kombiniert mit einem Ansprechpartner, der den Versicherungsmarkt gut kennt, bietet optimalen Versicherungsschutz. Manche Versicherer bezeichnen diese Best-Leistung-Garantie auch als "Marktgarantie".
WICHTIG:
Eine "Best-Leistung-Garantie" kann man leider nicht bei jeder Versicherung mitversichern.
Nach unserem Kenntnisstand, 10.2024, ist eine Best-Leistung-Garantie nur beifolgenden Versicherungen mitversicherbar:
- Privathaftpflicht
- Hausrat
- Gebäude
Berufsunfähigkeit
Über zwei Mio. Menschen in Deutschland sind erwerbs- bzw. berufsunfähig. Jährlich kommen über 280.000 weitere Fälle hinzu.
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) ist für alle sinnvoll, die ihr Einkommen durch ihre Arbeit verdienen. Besonders wichtig ist sie für Menschen, die finanzielle Verpflichtungen haben, wie etwa eine Hypothek, Kredite oder Unterhaltszahlungen. Sie schützt davor, bei einem Verdienstausfall durch Krankheit oder Unfall in finanzielle Schwierigkeiten zu geraten.
Die DIN-Norm empfiehlt den monatlichen Mindestbedarf in Höhe ca. 1.500 € abzusichern.
Optimal wäre eine monatliche BU-Rente von 80 % des Nettoerwerbseinkommen.
Krankentagegeld
Bereits ab dem 43. Tag muss ein Arbeitnehmer mit Einkommenseinbußen rechnen. Denn das Krankengeld einer gesetzlichen Krankenkasse beträgt meist nur 70% vom Bruttoeinkommen, abzüglich Sozialversicherungsbeiträge, max. jedoch 90 % vom Nettoeinkommen bzw. begrenzt auf maximal ca. 3.150 € pro Monat.
Die DIN-Norm empfiehlt eine Absicherung je nach finanziellen Rücklagen und monatlichen Ausgaben in Höhe seines Nettoeinkommens.
Hausrat
Die Hausratversicherung in der Basisabsicherung schützt Sie finanziell, wenn Ihr Hausrat durch Feuer, Blitzschäden, Leitungswasser, Einbruch, Vandalismus nach einem Einbruch, Raub oder Sturmschäden beschädigt wird.
Es wird empfohlen die Versicherungssumme wie folgt zu wählen:
Quadratmeter Wohnfläche x 650 €
Hat man viel Wohnfläche, jedoch wenig Hausrat, kann auch die Angabe einer vorher ermittelten Versicherungssumme aus preislicher Sicht sinnvoll sein.
Wir empfehlen aktuell die Hausratversicherung über ein spezielles Sonderkonzept der GEV zu versichern. Darin enthalten sind u.a. die Bausteine "Unbenannte Gefahren" und die "Best-Leistung-Garantie".
Hinweis:
Es wird dringlich aufgrund der Nachweispflicht im Schadenfall empfohlen den Hausrat zu dokumentieren, z.B. in Form eines Videos oder einer Fotoreihe.
Sonderfall hochwertiger Hausrat - Kunstgegenstände
Kunstgegenstände, Antiquitäten, Bücher, Instrumente, Sammlungen, Designermöbel ¬– wer hochwertigen Hausrat sein Eigen nennt, stößt bei einer normalen Hausratversicherung schnell an die Grenzen des Möglichen. So sind sehr hier hohe Versicherungssummen (über 200.000 €) nötig, um eine ausreichende Absicherung zu bieten.
Wertsachen können oft nur bis zu einer bestimmten Grenze eingeschlossen werden. Bei der Taxierung der Entschädigungshöhe tut man sich häufig schwer, da es evtl. keine vergleichbaren neuen Alternativen mehr für die beschädigten oder entwendeten Gegenstände gibt. Wer sein Heim mit besonderen Dingen schmückt, benötigt daher auch einen besonderen Versicherungsschutz, um auf der sicheren Seite zu sein.
Glasbruch
Das Glas zerbrechlich ist, weiß jeder. Aber haben Sie sich auch schon mal Gedanken darüber gemacht, welche Kosten auf Sie zukommen können, wenn eine Glasscheibe zerstört wird?
Bei der Glasbruchversicherung handelt es sich um eine "Allgefahren Versicherung". Das bedeutet, es ist jede Ursache des Glasbruchs versichert, außer Vorsatz. Als Glasbruch gilt das vollständige Brechen des Glases durch die komplette Dicke.
Elementarschäden
Überschwemmungen und Hochwasser sind natürlich die Elementargefahren, die am häufigsten zu Versicherungsfällen führen. Schnell entstehen hier hohe Kosten, die nicht nur aus dem Sachschaden bestehen, sondern auch aus den Kosten, die für Auspumpen, Reinigung und Trockenlegung entstehen. Den Aufwand, um zum Beispiel einen schlammgefüllten Keller wieder in den ursprünglichen Zustand zu versetzen, sollte man nicht unterschätzen. Aber auch Schneelast, Lawinen, Erdbeben und Erdrutsche gehören zu den Elementargefahren.
Wichtig: Schäden durch Sturmflut, Ausuferung von Nord- und Ostsee oder auch aufsteigendes Grundwasser sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen und nicht versichert.
Unbenannte Gefahren
Unbenannte Gefahren beschreiben im Rahmen der Hausratsversicherung vom Grundsatz her Schäden, die durch eine Gefahr entstanden sind, die nicht näher in den Bedingungen benannt wurden. Hier gehen die Versicherer den umgekehrten Weg und schließen nur bestimmte Schadensereignisse vom Versicherungsschutz aus. Solche Ausschlüsse sind z. B. Krieg, Vorsatz, Sturmflut und Unfälle im Bereich Kernenergie.
In dieser Deckung, die zusammen mit den Grundgefahren und Elementarschäden auch als "All-Risk-Deckung" bekannt ist, ist jedes Schadensereignis versichert, das nicht ausdrücklich in den Bedingungen eines Versicherers ausgeschlossen wurde.
Für Kunden, welche den bestmöglichen Versicherungsschutz wünschen, empfehlen wir stets die Grunddeckung einer Hausratsversicherung inklusive der Bausteine:
- Glasbruch,
- Elementar,
- Unbenannte
Gefahren
- und
Best-Leistung-Garantie
Gebäude
Eine gültige Gebäudeversicherung ist zwingend durch die finanzierende Bank vorgeschrieben. Die Gebäudeversicherung schützt einen in der Grunddeckung vor finanzielle Folgen gegenüber den Grundgefahren wie Feuer, Blitz, Leitungswasser, Rohrbruch und Sturmschäden am Gebäude ab.
Photovoltaikanlage
Eine Photovoltaikanlagenversicherung bietet unter anderem Versicherungsschutz gegen Sturm, Hagel, Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Diebstahl oder Vandalismus und ist als "Unbenannte Gefahren"-Versicherung ausgelegt.
Wir empfehlen aktuell das Sonderkonzept über die Helvetia. Bis zu einem Neuwert von 30.000 € beträgt der Beitrag nur ca. 105 € pro Jahr. Der Eigenanteil je Schadenfall liegt bei 250 €.
KFZ-Haftpflicht
Die KFZ-Haftpflicht-Versicherung ist eine Pflichtversicherung für jedes zulassungspflichtige KFZ und bietet Versicherungsschutz für Personen-, Sach- und Vermögensschäden pauschal bis i.d.R. 100 Mio. €. Personenschäden sind i.d.R. auf 8 Mio. € pro geschädigte Person begrenzt.
Eigenschadendeckung
Hierbei geht es um die Regulierung von Schäden nach der Kollision zwei oder mehrerer eigener Fahrzeuge außerhalb des eigenen Grundstücks über die Haftpflichtversicherung des verursachenden Fahrzeugs. Je nach Versicherer und Tarif wird auch für Schäden geleistet, welche sich auf dem eigenen Grundstück oder an eigenen Gebäuden ereignen.
Fährt man z.B. mit seinem Erst-PKW sein Zweit-PKW an, so besteht kein Versicherungsschutz über die Haftpflicht des Erst-PKW ohne den Baustein Eigenschadendeckung. Der Schaden am Zweit-PKW wäre dann nur ggf. über eine vorhandene Vollkaskoversicherung des Zweit-PKW versichert.
KFZ-Teilkasko
In der KFZ-Teilkasko-Versicherung sind folgende Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug versichert:
- Diebstahl
- Sturm, Hagel, Überschwemmung
- Brand, Explosion
- Glasbruch
- Haarwildschäden (Kollisionen mit Rehen, Wildschweinen etc.)
- Marderbiss (ohne Folgeschäden)
KFZ-Vollkasko
Die KFZ-Vollkasko-Versicherung beinhaltet die Teilkaskoversicherung und zudem noch folgende Punkte:
- Vandalismus (mutwillige Beschädigung durch Fremde)
- Unfallschäden (auch selbstverschuldete)
Die KFZ-Vollkasko-Versicherung kann u.a. durch folgende Bausteine ergänzt werden:
Brems-, Betriebs- und Bruchschäden (kurz BBB-Schäden). Wird ein Fahrzeug beschädigt, geschieht dies nicht immer durch Einwirkung von außen. Diese ist aber Voraussetzung für einen Unfall. In der Vollkaskoversicherung besteht deshalb kein Versicherungsschutz, wenn es an einer externen Ursache fehlt. Mit dem Einschluss von "BBB-Schäden" sind nun z.B. folgende Fälle versichert:
- Bremsschäden: z.B. Schaden durch verrutschende Ladung
- Bruchschäden: z.B. Achsenbruch durch Überladung des Fahrzeugs
- Betriebsschäden: z.B. Aufspringen der Motorhaube während der Fahrt
KFZ-GAP-Deckung
Diese Deckung ist besonders für Leasing- oder kreditfinanzierte Fahrzeuge relevant. Sollte es aufgrund eines Totalschadens, Zerstörung oder Verlust des Fahrzeuges zur Aufhebung des Kredit- oder Leasingvertrages kommen, ersetzt der Versicherer neben dem Wiederbeschaffungswert auch den Differenzbetrag zur Restleasingforderung bzw. zum Restbetrag der Finanzierung. Oftmals ist die GAP-Deckung bereits Bestandteil im Leasing- oder Finanzierungsvertrag.
KFZ-Fahrerschutz
Im Falle eines selbstverschuldeten Unfalls sind Personenschäden des Fahrers nicht versichert. Die Fahrer-Unfallversicherung schließt diese Versicherungslücke. Der "Nachteil" ist allerdings, dass diese Unfallversicherung ausschließlich bei Unfällen mit dem versicherten Fahrzeug greift, Freizeit- und Arbeitsunfälle sind nicht mitversichert. Somit kann eine solche Fahrer-Unfallversicherung vom Leistungsumfang her eine von der Kfz-Versicherung losgelöste private Unfallversicherung nicht ersetzen, sondern eher ergänzen. Auch eine Berufsunfähigkeitsversicherung oder funktionelle Invaliditätsversicherung bietet umfangreicheren Schutz, da nicht nur Unfallfolgen versichert sind, sondern auch Krankheiten und andere Ursachen.
KFZ-Schutzbrief
Kostenlose Hilfe durch den Versicherer im Falle einer Panne, eines Unfalls oder eines Diebstahls des versicherten Fahrzeuges. Dies können sein: Pannendienst, Abschleppen und durch KFZ-Ausfall nötig gewordene Übernachtungen. Der Autoschutzbrief ist ein eigenständiger Bestandteil des KFZ-Versicherungsvertrages, deshalb hat die Inanspruchnahme dieser Leistungen auch keinen Einfluss auf die Schadenfreiheitsklasse. Je nach Umfang des Schutzbriefes (abhängig vom Versicherer) beinhaltet dieser auch den Anspruch auf personenbezogene Leistungen, die mitunter auch bei Flug- oder Bahnreisen gelten.
Privat-Rechtsschutz
Der Baustein Privatrechtsschutz umfasst viele Bereiche des täglichen Lebens:
Verträge – Streit rund um Reise-, Kauf-, Dienstleistungs- und Versicherungsverträge.
Schadensersatz – Durchsetzen von Schadensersatzansprüchen, beispielsweise nach einem Unfall mit dem Auto, dem Rad oder zu Fuß.
Steuer – Gerichtlicher Streit mit dem Finanzamt, wie die Anerkennung von Sonderausgaben, Werbungskosten oder außergewöhnlichen Belastungen.
Soziales – Willst Du die Anerkennung einer Berufskrankheit erstreiten oder liegst Du im Streit mit Deiner Krankenkasse, übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Kosten eines Verfahrens.
Verwaltung – Ärger mit einer Behörde, falls z.B. die Ausbildungsförderung abgelehnt wurde oder wegen eines Bußgeldbescheids, weil Du über eine rote Ampel gelaufen bist.
Verkehrs-Rechtsschutz
Der Baustein zum Verkehrsrechtsschutz deckt die wesentlichen Punkte ab:
Rechtliche Auseinandersetzungen im Verkehr: Schutz für Autofahrer, Fahrradfahrer und Fußgänger bei Streitigkeiten im Verkehr, Bußgeldverfahren und Verkehrsdelikten.
Probleme bei Autokauf, -verkauf, -miete und Werkstattangelegenheiten: Finanzielle Absicherung bei Streitigkeiten rund um Fahrzeugtransaktionen oder Werkstattarbeiten gehört zum Standardumfang.
Berufs-Rechtsschutz
Nicht in der privaten Rechtsschutzversicherung enthalten sind rechtliche Fragen rund um Deinen Job. Hierfür benötigst Du den Baustein Beruf. Mitenthalten sind zum Beispiel der Schutz bei Streitigkeiten über Nichtzahlung von Lohn/Gehalt, Beihilfe-Streitigkeit eines Beamten oder Betriebsrentenstreitigkeiten.
Wenn Du jedoch selbstständig tätig bist, brauchst Du eine spezielle Rechtsschutzversicherung für Selbstständige und Freiberufler.
Mieter bzw. Eigentum-Rechtsschutz
Im Baustein Wohnrechtsschutz sind Konflikte um eine Mieterhöhungen oder eine Erhöhung der Nebenkostenabrechnung, Kündigungen wegen Eigenbedarfs und Räumungsklagen abgedeckt. Auch bei Nachbarschaftsstreitigkeiten übernimmt die Versicherung die Kosten für den Rechtsbeistand.
Wichtig: Wer eine Immobilie vermietet, muss für den vollen Rechtsschutz einen speziellen Vermieterrechtsschutz vereinbaren.
Vermieter-Rechtsschutz
Je vermietet Wohn- oder Gewerbeeinheit benötigt man eine extra Vermieterrechtsschutzversicherung, die kein Versicherungsschutz über den Baustein "Mieter bzw. Eigentum-Rechtsschutz" besteht. Eine Vermieterrechtsschutzversicherung.
Eine Rechtsschutzversicherung für Vermieterinnen und Vermieter übernimmt die Kosten für juristische Streitfälle – und senkt so Ihr finanzielles Risiko.
Häufige Konfliktursachen
Mietstreitigkeiten gehören in Deutschland zu den Streitfällen, die am häufigsten vor Gericht landen. Zwar können die Ursachen für Auseinandersetzungen vielfältig sein. Besonders häufig dreht sich der Streit jedoch um:
- Beanstandung der Betriebskostenabrechnung
- Mieterhöhungen
- Ausstehende Mietzahlungen
- Lärmbelästigung
- Uneinigkeit wegen Schönheitsreparaturen
- Räumungsklagen
- Kündigung wegen Eigenbedarf
- Einbehalten der Mietkaution wegen Schäden
Spezial-Straf-Rechtsschutz
Mit dem Zusatzbaustein Spezial-Straß-Recht oder auch "erweiterter Strafrechtsschutz" genannt, kannst Du Dich auch für Fälle absichern, bei denen Du fälschlicherweise einer vorsätzlich begangenen Tat beschuldigt wirst. Wirst Du schuldig gesprochen, musst Du die entstandenen Kosten für den Rechtsschutz jedoch in der Regeln zurückzahlen.
Für Verkehrsdelikte, Ordnungswidrigkeiten und fahrlässige Vergehen besteht üblicherweise Versicherungsschutz über die Verkehrs-Rechtsschutzversicherung, oft ohne den Zusatz "Spezial-Straf-Rechtsschutz". Eine Abdeckung über die Kfz-Haftpflichtversicherung besteht jedoch nur für zivilrechtliche Schadenersatzansprüche, nicht für strafrechtliche Belange.
Vermögensplanung
Vermögensplanung
Ruhestandsplanung
Ruhestandsplanung
Sonstige Geldanlagen wie Fonds, Bausparer, Kindersparpläne
Fonds, VL-Anlage
Bausparer
Kindersparplan
Zahnersatz
Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) zahlt nur einen Bruchteil der Behandlungskosten bei medizinisch-notwendigen Zahnersatz.
Je nachdem, ob man sich für einen günstigen Zahnersatz, wie zum Beispiel eine Metallkrone, oder für ein hochwertiges Implantat entscheidet, beträgt die eigene Zuzahlung (Eigenanteil) schnell zwischen hundert und einigen tausend Euro.
Aktuell gibt es über 200 verschiedene Versicherungstarife mit im Detail unterschiedlichen Versicherungsschutz am deutschen Versicherungsmarkt.
Darunter können Zahnbehandlungen, wie
- professionelle Zahnreinigung
- Wurzelbehandlungen
- Parodontitis-Behandlungen (Zahnfleischentzündungen)
- Kunststofffüllungen
versichert werden.
Ob eine Zahnersatz-, Zahnzusatzversicherung sinnvoll ist und welcher Tarif den eigenen Bedürfnissen entspricht, kann nie pauschal beantwortet werden. Hier ist das Abwägen zwischen Versicherungsschutz, Preis und Sinnhaftigkeit stets auf die persönliche Lebenssituation abzuwägen.
Stationäre Behandlungen
Mit einer stationären Zusatzversicherung – auch Krankenhaus-Zusatzversicherung genannt - wird man in einem Krankenhaus der Wahl als Privatpatient behandelt, auf Wunsch auch vom Chefarzt. Solche eine Versicherung stockt die Leistung der Krankenkasse auf und übernimmt die zusätzlich entstehenden Kosten für eine Chef- oder Spezialisten-Behandlung. Darüber hinaus wird, falls gewünscht, der Aufpreis für ein Ein- oder Zweitbettzimmer.
Mit einer guten Krankenhaus-Zusatzversicherung wird man "wie ein Privatpatient" im Krankenhaus behandelt.
Ambulante Behandlungen
Bei der ambulanten Zusatzversicherung können durch verschiedene Bausteine Leistungen versichert werden, die von der gesetzlichen Krankenversicherung nur teilweise oder gar nicht erstattet werden. Es werden auch Budgettarife angeboten, d. h. man hat die Möglichkeit sich über das Kalenderjahr Leistungen bis zu einer vereinbarten Höhe erstatten zu lassen.
Folgendes ist u. a. versicherbar: Heilpraktiker, Sehhilfen, Kuren, Vorsorgeuntersuchungen, Arznei- und Verbandsmittel, Hilfs- und Heilmittel.
Pflegekostenrisiko
Immer mehr Menschen sind im Alter auf professionelle Pflege angewiesen. Doch eine angemessene Versorgung ist teuer, egal, ob zuhause oder im Heim. Die gesetzliche Pfle¬ge¬ver¬si¬che¬rung hilft dabei, die wichtigsten Maßnahmen zu finanzieren, jedoch übernimmt sie nie die gesamten Kosten. Die Differenz – oft mehrere Hundert bis Tausend Euro im Monat – müssen Pflegebedürftige aus eigener Tasche bezahlen.
Um die Kosten im Pflegefall finanziell abzusichern kann der Abschluss einer privaten Pflegeversicherung sehr sinnvoll sein. Folgende spezielle Pflegeversicherungen gibt es:
- Pflegetagegeld: zahlt eine ein vereinbartes Tagegeld ohne tatsächlichen Kostennachweis
- Pflegekosten: zahlt eine prozentuale Leistung nur nach tatsächlichen Kostennachweis
- Pflegerenten: zahlt eine monatliche Rentenzahlung, die Höhe richtet sich nach dem Grad der Pflege
Darüber hinaus fördert der Staat den Abschluss einiger Pflegetagegeld-Verträge mit dem sogenannten "Pflege-Bahr". Die Förderung beträgt 5 Euro pro Monat, sie rechnet sich jedoch kaum.
Auch eine die private Berufsunfähigkeit zahlt in der Regel sofort, wenn man einen Pflegestatus erhält. Da private Berufsunfähigkeitsversicherungen jedoch in der Regel nur bis maximal 67. Lebensjahr absichern und die Pflegebedürftigkeit ab 70 Jahren erst enorm ansteigt, sollte man dieses sehr wichtige Thema spätestens bis Anfang des 60. Lebensjahr für sich geklärt haben.
Pflegebedürftigkeit nach Altersgruppen
Pflegebedürftigkeit tritt mit zunehmendem Alter immer häufiger ein. Derzeit sind Frauen und Männer in den verschiedenen Altersgruppen wie folgt von Pflegebedürftigkeit betroffen:
< 60 Jahre: 1 Prozent der Frauen und 1,2 Prozent der Männer
60 – 69 Jahre: 3,7 Prozent der Frauen und 3,8 Prozent der Männer
70 – 74 Jahre: 7,8 Prozent der Frauen und 7,4 Prozent der Männer
75 – 79 Jahre: 15 Prozent der Frauen und 12,2 Prozent der Männer
80 – 84 Jahre: 29,7 Prozent der Frauen und 21,7 Prozent der Männer
85 – 89 Jahre: 55,1 Prozent der Frauen und 39,6 Prozent der Männer
> 90 Jahre: 80,9 Prozent der Frauen und 63,9 Prozent der Männer
Auslandsreisen
Die Auslandsreise-Krankenversicherung ist die wichtigste aller Krankenzusatzversicherungen. Jeder, der ins Ausland reist, sollte sie haben. Auch für Reisen innerhalb der Europäischen Union oder einen Kurztrip ins Nachbarland – wie Dänemark –, ist ein Vertrag sehr sinnvoll. Diese Zusatzversicherung zahlt Behandlungen und medizinisch notwendige Rücktransporte aus dem Urlaubsland. Ohne die Versicherung musst man im schlimmsten Fall tausende Euro für einen Ambulanzflug in die Heimat selbst zahlen. Auch die Kosten für Behandlungen im Urlaubsland übernimmt die gesetzliche Krankenkasse, je nach Reiseziel, nur teilweise oder gar nicht.
Auch für Privatversicherte ist eine Auslandsreisekrankenversicherung - über spezielle Tarife - sehr sinnvoll, da entstanden Kosten im Ausland darüber abgerechnet werden können. So bleibt der Anspruch auf eine Beitragsrückerstattung durch die private Krankenversicherung erhalten.
Risikolebensversicherung
Der Tod eines nahestehenden Menschen ist immer schmerzlich und eine belastende Zeit, in der vieles andere in den Hintergrund rückt. Eine Risikolebensversicherung hält "den Rücken frei", damit in dieser schwierigen Phase nicht auch noch finanzielle Sorgen einen zusätzlich belasten. Auch, wenn die Gedanken in dieser Zeit sicherlich woanders sind: Die finanziellen Verpflichtungen laufen weiter. Lebenshaltungskosten, Geschäftskredite oder ein Baudarlehen sollten nicht auf den Schultern der Hinterbliebenen lasten. Mit einer Risikolebensversicherung können Sie die Existenz Ihrer Ehe-, Lebens- oder Geschäftspartner optimal absichern.
Als Formel für die Versicherungssumme empfehlen wir:
(1.512 € [mindestens] oder
80 % des Nettoerwerbseinkommens [optimal]) x 12 Monate
x (5 + 3 x Anzahl der Kinder) + Höhe der laufenden Kredite
Sterbegeld
Im Durchschnitt kostet eine Bestattung zwischen 6.000 und 8.000 Euro. Es geht günstiger, aber auch sehr viel teurer. Es gibt drei Kostenblöcke: Friedhofsgebühren, Bestattungskosten und Kosten rund um die Trauerfeier.
Das Gesetz in Deutschland (§ 31 Bestattungsgesetz; § 1968 Bürgerliches Gesetzbuch) verpflichten Angehörige, sich um die Bestattung zu kümmern. Wer nicht selbst für seine eigene Bestattung vorsorgt, lässt die Erben die Bestattungskosten tragen.
Unfallversicherung
Pro Jahr ereignen sich in Deutschland rund 9 Mio. Unfälle, davon 70 % in der Freizeit und 30 % im Beruf. Statistisch gesehen ereignet sich so alle vier Sekunden ein Unfall. Eine Absicherung über die gesetzliche Unfallversicherung besteht nur in Ausnahmefällen und reicht häufig nicht aus.
Wie geht das Leben nach einem Unfall weiter?
Funktionelle Invaliditätsabsicherung
Hinter dem sperrigen Begriff "Funktionelle Invaliditätsabsicherung" versteckt sich die "eierlegende Wollmichsau" unter den Versicherungstarifen. Hier werden verschiedene Bedürfnisse mit einer Versicherung abgedeckt. Allerdings verhält es sich hier ähnlich wie mit einem Hausmeister: Der kann auch vieles gut – der Profi-Handwerker löst seinen Bereich allerdings immer besser. Dennoch kann diese Form der Absicherung eine interessante Ergänzung zur Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) oder auch zur Unfallversicherung mit Kapitalzahlung sein.
Was ist versichert?
Die finanziellen Folgen einer körperlichen Schädigung durch einen Unfall, Organschädigung, eine schwere Erkrankung, Verlust von Grundfähigkeiten oder Eintritt des Pflegefalls.
Kieferorthopädie
Bei etwa jedem zweiten Kind oder Jugendlichen ist eine kieferorthopädische Korrektur erforderlich. Die gesetzliche Krankenversicherung kommt hierbei lediglich für Leistungen auf, die "ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich" sind und "das Maß der Notwendigkeit nicht überschreiten". Viele Leistungen, die Ihrem Kind das Tragen einer Spange erleichtern würden oder gar das Kariesrisiko verringern, werden von der GKV ausgeschlossen. Mit dem Abschluss einer Zahnzusatzversicherung für sein Kind wendet man das finanzielle Risiko ab und kann seinem Kind eine bestmögliche Behandlung bieten.
Hunde-, Pferde-, Tierhaftpflicht
In Dänemark ist die Hundehaftpflicht eine Pflichtversicherung. Für Anmeldung in einer Hundeschule ist eine solche Versicherung in der Regel meist auch erforderlich. Gemäß § 833 BGB haftet jeder (Luxus-) Tierhalter verschuldensunabhängig. Ein Luxustierhalter haftet also grundsätzlich immer für die Schäden, die sein Tier verursacht. Kein Luxustier ist ein Tier, welches dem Beruf, der Erwerbstätigkeit oder dem Unterhalt des Tierhalters dient. Kleintiere, wie z. B. Katzen sind in der Regel über die Privathaftpflichtversicherung mitversichert. Deshalb wird auch oft von der Hundehalter- oder Pferdehalterhaftpflicht gesprochen.
Tier-OP-Krankenversicherung
Auch unsere Haustiere müssen unter Umständen operiert werden. Hierbei können hohe Kosten anfallen. Eine Tier-OP-Krankenversicherung eignet sich dafür, die im Falle einer nötig werdenden Operation anfallenden Kosten planbar zu machen.
Tier- Krankenversicherung
Die Tier-Krankenversicherung deckt Tier-OP-Krankenversicherung und medizinisch notwendige Behandlungen Ihres Haustiers ab. Manche Tarife bieten zusätzlich Leistungen für Vorsorgeuntersuchungen wie Impfungen sowie für Kastrationen oder Sterilisationen an, oft in Form eines festen Zuschusses. Es kann auch sein, dass es Grenzen gibt, wie viel Geld pro Jahr übernommen wird, oder dass Sie einen Teil der Kosten selbst bezahlen müssen.
Segel- / Motorboot-Haftpflicht
Unfälle mit anderen Teilnehmern auf dem Wasser können schnell sehr teuer werden. Der Abschluss einer Boots- bzw. Yacht-Haftpflicht-Versicherung ist unerlässlich, da Sie im Schadenfall mit Ihrem gesamten persönlichen Vermögen unbegrenzt haften. Ihre Privat-Haftpflicht-Versicherung deckt keine Schadenersatzansprüche ab, die aus dem Halten einer Yacht resultieren.
Segel- / Motorboot-Vollkasko
Alle Gefahren, die nicht ausdrücklich in unseren Versicherungsbedingungen ausgeschlossen werden, gelten im Rahmen der Allgefahrendeckung als mitversichert. Damit gewährleisten unsere Partner – in der Regel der Spezialversicherer Wehring & Wolfes – einen besonders umfangreichen Versicherungsschutz für Ihre Yacht, sowohl im Wasser wie auch an Land. Denn es handelt sich beim Versicherungsumfang nicht um eine abschließende Aufzählung von versicherten Gefahren, sondern geht deutlich darüber hinaus.
Im Rahmen der Allgefahrendeckung sind z.B. folgende Gefahren versichert
Strandung, An-Grund-Geraten, Kentern, Sinken, höhere Gewalt wie Sturm, Blitzschlag, Erdbeben sowie Brand, Explosion, Kollision mit festen und/oder schwimmenden Gegenständen, Vandalismus und Diebstahl, Brechen und Knicken von Masten, Spieren, Bäumen, stehendem, sowie laufendem Gut. Mitversichert ist ferner Schäden die beim Kranen und Slippen der Yacht sowie Werft- und Winterlageraufenthalte und Transporte.
Segel- / Motorboot-Rechtsschutz
Die Yacht-Rechtsschutz-Versicherung sorgt dafür, dass Sie als Eigentümer einer Yacht Ihre rechtlichen Interessen wahrnehmen können. Welche rechtlichen Probleme können als Yachteigner auf Sie zukommen? Ein Streit mit der Werft muss ausgefochten werden, Schmerzensgeldforderung nach einer Kollision, ein ungerechtfertigter Bußgeldbescheid von der Wasserschutzpolizei – das sind nur 3 Beispiele. Recht haben bedeutet nicht immer auch Recht bekommen. Oft hilft nur der Gang vor das Gericht. Eine Yacht-Rechtsschutz-Versicherung hilft Ihnen durch den Paragrafen-Dschungel – mit fachkundigem Rat und einem guten Anwalt.
Nur in wenigen Fällen sind Fahrzeuge zu Wasser oder Luft in der Privat- / Verkehrsrechtsschutz mitversichert.
Segel- / Motorboot-Insassen
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf alle Unfälle, die den berechtigten Insassen des versicherten Schiffes bei dessen Benutzung zustoßen. Landgänge oder Unfälle, die beim Baden, Schwimmen oder aus der Verwendung von Wassersportgeräten (außer Wasserski) eintreten und im Zusammenhang mit dem Gebrauch der Yacht stehen, sind zusätzlich und ohne Zulagenprämie mitversichert.
Jagdhaftpflicht
Die Jagdhaftpflichtversiche¬rung ist eine gesetz¬lich vorge¬schriebene Pflicht¬versiche¬rung, die alle Jäger*innen zur Lösung eines Jagd¬scheines bei der Jagd¬behörde vor¬weisen müssen. Viele Versicherer bieten auch die Möglichkeit bereits Jagdscheinanwärter zu versichern.
Was ist versichert?
Die Jagdhaftpflichtversicherung übernimmt in der Regel:
- Beschädigung oder Abhandenkommen von geliehenen und gemieteten Sachen
- Schäden, die durch Ihren Jagdhund verursacht werden – auch an anderen Tieren
- Schäden durch den Gebrauch Ihrer Schusswaffe
- Schmerzensgeldansprüche Angehöriger bei Schusswaffenverletzung
Die Haftpflichtversicherung prüft zunächst, ob die Schadensersatzansprüche berechtigt sind. Sie wehrt dann unberechtigte Forderungen ab und zieht gegebenenfalls sogar vor Gericht. Sämtliche Kosten für den Rechtsstreit werden dann von der Haftpflichtversicherung getragen. Besteht die Forderung des Geschädigten zu Recht, leistet die Haftpflichtversicherung im Rahmen der vorliegenden Bedingungen. Der Leistungsumfang der Jagdhaftpflichtversicherung erstreckt sich auf Personen-, Sach- und daraus als Folge entstehende Vermögensschäden.
Luftfahrtzeuge-Haftpflicht (z.B. Drohnen über 5 Kg)
Als Halter eines Luftfahrzeuges haften Sie im Rahmen der Gefährdungshaftung für Personen- und Sachschäden, die durch den Betrieb des Luftfahrzeuges entstanden sind. Der Versicherungsschutz der Luftfahrt-Haftpflichtversicherung erstreckt sich auf die gesetzliche Haftpflicht aus dem Gebrauch des Luftfahrzeuges. Eingeschlossen ist die persönliche gesetzliche Haftpflicht des Halters sowie aller Personen, die mit Wissen und Willen des Halters an der Führung und Bedienung des Luftfahrzeuges beteiligt sind.
Fahrradkasko
Empfehlenswert für alle mit hochwertigen Fahrrädern. Der Kaskoschutz umfasst in der Regel folgenden Leistungen:
- Unfall (auch Transportmittelunfall)
- Fall- oder Sturzschäden
- Vandalismus
- Bedienungsfehler und unsachgemäße Handhabung
Krebs-Scan-Früherkennungsprogramm
Mit der Zusatzversicherung Krebs-Scan hat man die Möglichkeit, eine innovative Methode zur Krebsfrüherkennung zu nutzen. Die Basis bildet der jährliche Bluttest PanTum Detect®: Liefert er ein auffälliges Ergebnis, wird mithilfe der aufwendigen bildgebenden Verfahren PET/CT und MRT geprüft, ob sich der Verdacht bestätigt. Die Kosten dafür übernimmt die Versicherung im Rahmen der Zusatzversicherung. Das gilt ebenso für mögliche daran anschließende Leistungen wie Ein- oder Zweibettzimmer oder wahlweise Ersatzkrankenhaustagegeld, Transport, Kurtagegeld und Assistance-Leistungen.
Preisbeispiel pro Monat, Frau/Mann, 50 Jahre: 27,50 € je Monat